Abstammungsurkunde

 
Ein wichtiger Bestandteil der Papiere bei der Eheschließung

Die Abstammungsurkunde ist innerhalb Deutschlands eine wichtige Urkunde, um die Geburt eines Kindes zu belegen. Die Urkunde muss bei der Anmeldung der Hochzeit vorgelegt werden, um ein eventuelles Eheverbot festzustellen, eventuell bei adoptierten Kindern. Seit 2009 ist die Abstammungsurkunde durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgelöst worden.

Wer hat die Abstammungsurkunde ausgestellt?

Bis Ende 2008 wurde die Abstammungsurkunde vom Standesamt ausgestellt, welches die damalige Geburt beurkundete. Mit der Urkunde wurde der Name des Kindes festgehalten, genauso wie dessen Geschlecht, den Geburtsort- und Datum, wie auch die Name der Eltern. Auch eventuelle Änderungen, wie z. B. Namensänderungen oder eine Adoption wurden in der Abstammungsurkunde schriftlich fixiert.

Warum war bei der Anmeldung der Eheschließung die Abstammungsurkunde notwendig?

Kurz gesagt die Abstammungsurkunde belegt die tatsächliche Abstammung. Diese Urkunde wurde bei jeder Eheschließung immer verlangt, da in der Urkunde die leiblichen Eltern benannt sind. Seit 2009 wird die Abstammungsurkunde nicht mehr verlangt, da diese durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrages ausgetauscht wurde. Auch hier sind Informationen der leiblichen Eltern enthalten. In der Geburtsurkunde sind nur die Eltern aus rechtlicher Sicht benannt, wie das z. B. bei einer Adoption der Fall ist.